03.12.2008 | Musterformulierungen
Vollstreckung aus arbeitsrechtlichen Titeln:
Arbeitspapiere, Auskunft und Abmahnung
von Rechtsfachwirt und Bürovorsteher Michael Wohlgemuth, Koblenz
Die folgenden Musterformulierungen runden die in VE 08, 189, abgedruckten ab.
Musterformulierung: Ausfüllen/Berichtigen der Arbeitspapiere – Antrag auf Zwangsgeld |
An das AG/LG/OLG...
Antrag auf Festsetzung eines Zwangsgelds nach § 888 ZPO
In der Zwangsvollstreckungssache
des ... – Gläubigers und Antragstellers – gegen den ... – Schuldner und Antragsgegner –
Az. ...
überreichen wir namens und in Vollmacht des Gläubigers die vollstreckbare zugestellte Ausfertigung des ... (genaue Bezeichnung des Titels) vom ..., Az. ... und beantragen,
gegen den Schuldner zur Erzwingung der in dem vorgenannten Titel erfolgten Verurteilung, nämlich die Arbeitspapiere des Gläubigers, bestehend aus ... (genaue Bezeichnung der Arbeitspapiere), ordnungsgemäß auszufüllen/zu berichtigen und an den Gläubiger herauszugeben, ein Zwangsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, ersatzweise Zwangshaft festzusetzen.
Begründung: Durch den im Antrag näher bezeichneten Titel wurde der Schuldner verurteilt, die Arbeitspapiere des Gläubigers, bestehend aus ... (genaue Bezeichnung der Arbeitspapiere), ordnungsgemäß auszufüllen bzw. zu berichtigen und an den Gläubiger herauszugeben.
Trotz Aufforderungsschreiben vom ... ist der Schuldner seiner Verpflichtung nicht nachgekommen.
Beweis: Schreiben vom ..., in Kopie als Anlage beigefügt.
Daher ist die Festsetzung eines empfindlichen Zwangsgelds geboten.
Nach § 888 Abs. 2 ZPO ist eine gerichtliche Androhung der Zwangsmittel weder geboten noch zulässig, sodass unmittelbar das von dem erkennenden Gericht für angemessen erachtete Zwangsmittel festgesetzt werden kann.
Ferner bitten wir höflich um Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Zwangsgeldbeschlusses nebst Zustellungsnachweis sowie Rücksendung des Original-Vollstreckungstitels.
Rechtsanwalt |
Musterformulierung: Auskunft – Antrag auf Zwangsgeld |
An das AG/LG/OLG
Antrag auf Festsetzung eines Zwangsgelds nach § 888 ZPO
In der Zwangsvollstreckungssache
des ... – Gläubigers und Antragstellers – gegen den ... – Schuldner und Antragsgegner –
Az. ...
überreichen wir namens und in Vollmacht des Gläubigers die vollstreckbare zugestellte Ausfertigung des ... (genaue Bezeichnung des Titels) vom ..., Az.: ... und beantragen,
gegen den Schuldner zur Erzwingung der in dem vorgenannten Titel erfolgten Verurteilung, nämlich dem Gläubiger detaillierte Auskunft über ... (genaue Bezeichnung des Auskunftsanspruchs) zu erteilen, ein Zwangsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, ersatzweise Zwangshaft festzusetzen.
Begründung: Durch den im Antrag näher bezeichneten Titel wurde der Schuldner verurteilt, dem Gläubiger detaillierte Auskunft über ... (genaue Bezeichnung des Auskunftsanspruchs) zu erteilen.
Trotz Aufforderungsschreiben vom ... ist der Schuldner seiner Verpflichtung nicht nachgekommen.
Beweis: Schreiben vom ..., in Kopie als Anlage beigefügt.
Daher ist die Festsetzung eines empfindlichen Zwangsgelds geboten.
Nach § 888 Abs. 2 ZPO ist eine gerichtliche Androhung der Zwangsmittel weder geboten noch zulässig, sodass unmittelbar das von dem erkennenden Gericht für angemessen erachtete Zwangsmittel festgesetzt werden kann.
Ferner bitten wir höflich um Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Zwangsgeldbeschlusses nebst Zustellungsnachweis sowie Rücksendung des Original-Vollstreckungstitels.
Rechtsanwalt |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig