01.06.2003 · Fachbeitrag · Nachlassvollstreckung
Wie Sie die Erben des Schuldners ermitteln
| Verstirbt der Schuldner, wirft dies für Gläubiger zahlreiche Fragen auf: Kann weiter in den Nachlass und darüber hinaus vollstreckt werden? Wenn ja, wie? Kann der Gläubiger auf das Eigenvermögen des Erben zugreifen? Wer kommt als Erbe des Schuldners in Betracht und wie kann er ermittelt werden? Kann erfolgreich zugegriffen werden, obwohl kein Erbe bekannt ist? Wie können die Vollstreckungskosten möglichst gering gehalten werden? Der folgende Beitrag beantwortet diese Fragen. |
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