01.12.2001 · Fachbeitrag · Schuldrechtsmodernisierung
Gläubiger müssen neue Verjährungsregeln berücksichtigen
| Am 1.1.02 tritt die Schuldrechtsmodernisierung inKraft BGBl. I, 3138. Sie zwingt Gläubiger zu radikalem Umdenken.Die neuen Grundsätze der Verjährung siehe S. 160 - 164, deren Hemmung und Unterbrechung siehe S. 165-172 sowie komplizierte Übergangsvorschriftensiehe S. 173-174 sind für Anwälte und Inkasso-Institute vonzentraler Bedeutung. Der folgende Beitrag erläutert die neuenVerjährungsvorschriften und gibt konkrete Handlungsanleitungen. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig