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  • 01.12.2001 · Fachbeitrag · Schuldrechtsmodernisierung

    Gläubiger müssen neue Verjährungsregeln berücksichtigen

    | Am 1.1.02 tritt die Schuldrechtsmodernisierung inKraft BGBl. I, 3138. Sie zwingt Gläubiger zu radikalem Umdenken.Die neuen Grundsätze der Verjährung siehe S. 160 - 164, deren Hemmung und Unterbrechung siehe S. 165-172 sowie komplizierte Übergangsvorschriftensiehe S. 173-174 sind für Anwälte und Inkasso-Institute vonzentraler Bedeutung. Der folgende Beitrag erläutert die neuenVerjährungsvorschriften und gibt konkrete Handlungsanleitungen. |