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  • 01.12.2001 · Fachbeitrag · Schuldrechtsmodernisierung

    Übergangsregelungen: Das ist bei der Anwendung des neuen Verjährungsrechts zu beachten

    | Zusätzlich zu den erheblichenVeränderungen im Verjährungsrecht siehe S. 160 - 172 giltes für Gläubiger die komplizierten Übergangsvorschriftenzu beachten. Dabei muss berücksichtigt werden, dass fehlendeverjährungsunterbrechende Rechtshandlungen noch in diesem Jahr zuRechtsverlusten und für Anwälte damit zuRegressansprüchen führen können. Im Einzelnen giltFolgendes: |