01.01.2001 · Fachbeitrag · Teilzahlungsvereinbarung
Risiken im Insolvenzfall vermeiden
| In „Vollstreckung effektiv“ 11/00, Seite 148, hatten wir Sie über die Gefahren von Teilzahlungsvereinbarungen zwischen Gläubigern und Schuldnern aufgeklärt und davor gewarnt, dass schriftliche Erklärungen hierzu eine Anfechtung durch den Insolvenzverwalter im Falle einer Insolvenz nach sich ziehen können. Denn durch eine schriftliche Zustimmung des Gläubigers liefert dieser dem Insolvenzverwalter den Nachweis über die positive Kenntnis von der schlechten wirtschaftlichen Situation des Schuldners, so dass eine erfolgreiche Anfechtung wegen einer so genannten inkongruenten Deckung sehr wahrscheinlich und auch erfolgreich sein dürfte. |
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