01.04.2001 · Fachbeitrag · VE-Praxis
Vollstreckungsaufträge mit maschineller Unterschrift
| Bereits in „Vollstreckung effektiv“ 10/00, Seiten 128 ff., wurde das Urteil des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe vom 5.4.00 kommentiert, wonach bestimmende Schriftsätze nun mittels eingescannter bzw. maschineller Unterschrift eingereicht werden können. Hierunter fallen auch Vollstreckungsaufträge an den Gerichtsvollzieher. Dies hat kürzlich das AG Melsungen im Rahmen einer Vollstreckungserinnerung entschieden (1 M 1169/2000, Abruf-Nr. 010373). |
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