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  • 01.07.2004 · Fachbeitrag · Verfahrensrecht

    Einstellung der Zwangsvollstreckung beim BGH

    | Ein Antrag auf Einstellung der Vollstreckung kann beim BGH auch im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nur von einem dort zugelassenen Anwalt gestellt werden (BGH 6.5.04, V ZA 4/04, n.v., Abruf-Nr. 041290). |