01.07.2004 · Fachbeitrag · Verkehrswertfestsetzung
Wie der BGH die Rechte der Schuldner stärkt und Gläubiger sich dagegen wappnen können
| Der Vollstreckungsschuldner kann gegen den Beschluss über die Festsetzung des Grundstückswerts sofortige Beschwerde einlegen. Diese kann grundsätzlich auch mit dem Ziel einer Herabsetzung des Verkehrswerts erfolgen, wenn daran im Einzelfall ein Rechtsschutzinteresse besteht (BGH 27.2.04, IXa ZB 185/03, WM 04, 1040, Abruf-Nr. 041159). |
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