01.04.2003 · Fachbeitrag · Vollstreckungskosten
3-jährige Verjährungsfrist für vor dem 1.1.02 entstandeneVollstreckungskosten
| Seit In-Kraft-Treten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes zum 1.1.02 ist für Vollstreckungskosten, die mit dem vollstreckbaren Hauptanspruch beigetrieben werden können, die 3-jährige Verjährungsfrist zu beachten (dazu ausführlich Mock, VE 03, 12). Viele Leser haben angefragt, ob dies auch für Kosten gilt, die vor diesem Datum entstanden sind. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig