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  • 02.03.2011 | Vollstreckungskosten

    Immobiliarvollstreckung: Das müssen Sie bei den Kosten der Rechtsverfolgung beachten

    von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

    Im Rahmen von Zwangsversteigerungsanträgen ist immer wieder problematisch, wie die Kosten im Verfahren zu berücksichtigen sind. Dabei ist zunächst unbedingt zu differenzieren, um welche Kosten es sich handelt. Der folgende Beitrag erläutert, was hierbei zu beachten ist.  

     

    Kosten des Titelerwerbs

    Unter die Kosten des Titelerwerbs fallen nur solche, die für den Erwerb eines dinglichen Titels entstanden sind.  

     

    Beispiele

    Verklagt Kläger K. den Beklagten B. auf Duldung der Zwangsversteigerung, sind die Kosten des Duldungstitels solche des Titelerwerbs.  

     

    Begehrt Kläger X. die vollstreckbare Ausfertigung einer notariellen Unterwerfungsurkunde, fallen diese ebenfalls hierunter.  

     

    Nicht unter diese Kategorie fallen hingegen Notar- und Gerichtskosten für die Beurkundung bzw. Eintragung der Hypothek bzw. Grundschuld.