01.09.2003 · Fachbeitrag · Vollstreckungskosten
Ratenzahlungsvereinbarungen: Das müssen Sie beachten
| Der Abschluss von Ratenzahlungsvereinbarungen im Rahmen der Zwangsvollstreckung ist Tagesgeschäft in jeder Anwaltskanzlei. Hierbei ist es üblich, deren Kosten durch den Schuldner übernehmen zu lassen. Dieser stimmt meist zu, da er will, dass die Vereinbarung zu Stande kommt. Ein aktuelles Urteil des AG Hersbruck widerspricht nun dieser gängigen Praxis. |
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