01.07.2004 · Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis
Nutzung von Nebenrechten: Geben Sie den Drittschuldnern nicht nach
| In VE 04, 91, haben wir über die Möglichkeit berichtet, mit dem Hauptrecht auch Nebenrechte, wie Auskunfts- und Rechnungslegungsansprüche, zu pfänden. Hierzu erreichte uns die folgende Schilderung eines Lesers: |
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