01.01.2005 | Vollstreckungspraxis
So greifen Sie auf Patente zu
Patente stellen lohnende Vollstreckungsobjekte dar. Der folgende Beitrag fasst daher alles Wesentliche zur Pfändung von Patenten zusammen und versetzt Sie in die Lage, entsprechende Vollstreckungsmaßnahmen fehlerfrei durchzuführen.
Was bewirken Patente?
Patente werden für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind (§ 1 PatG). Das Recht auf das Patent hat der Erfinder oder sein Rechtsnachfolger (§ 6 PatG).
Das – erteilte – Patent hat die Wirkung, dass allein der Patentinhaber befugt ist, die patentierte Erfindung zu nutzen. Demgegenüber ist es jedem Dritten verboten, den patentierten Gegenstand herzustellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen sowie die weiteren in § 9 PatG aufgezählten Handlungen vorzunehmen.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig