01.02.2005 | Vollstreckungspraxis
Steueransprüche richtig pfänden
In VE 04, 95; 03, 37 und 175, sowie 01, 31, haben wir darüber berichtet, wie Sie Steuererstattungsansprüche sowie Ansprüche aus Eigenheimzulage optimal pfänden. Das folgende Muster empfiehlt sich in der täglichen Praxis, damit kein Anspruch gegenüber dem Finanzamt untergeht.
Leserservice: Sie können den folgenden Musterantrag unter www.iww.de mit der Abruf-Nr. 050158 kostenlos herunterladen.
Musterantrag: Pfändung von Steuererstattungsansprüchen | ||||||||||||||||||||||||||||||
An das AG – Vollstreckungsgericht – ...
Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
Hierdurch zeige ich an, dass ich den Gläubiger ... vertrete. Namens und in Vollmacht desselben beantrage ich, den nachstehenden Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zu erlassen. Ich bitte, die Zustellung des Beschlusses – an die Drittschuldnerin mit der Aufforderung nach § 840 ZPO – zu vermitteln.
Drei Abschriften sind entsprechend beigefügt. Die Zahlung der Gerichtsgebühren ist durch Gerichtsgebührenstempler erfolgt.
Rechtsanwalt
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
In der Zwangsvollstreckungssache
Gläubiger ... ./. Schuldner ...
Nach dem Urteil des LG ... vom ..., Az. ..., dessen vollstreckbar zugestellte Ausfertigung ich (nebst dem Kostenfestsetzungsbeschluss vom ..., Az. ...,) beifüge, hat der Gläubiger von dem am ... geborenen Schuldner (Personalstammnummer bei der Drittschuldnerin: ...) zu beanspruchen:
Wegen dieser Ansprüche und in Höhe dieses Betrags – sowie wegen der Zustellungskosten für diesen Beschluss – werden die folgenden angeblichen Geldforderungen und Ansprüche des Schuldners
gegen ... – Drittschuldnerin (Finanzamt) –
gepfändet:
Es wird angeordnet, dass der Schuldner den Bescheid über die Festsetzung der Eigenheimzulage an den Gläubiger herauszugeben hat.
Der Drittschuldnerin wird verboten, an den Schuldner zu zahlen.
Dem Schuldner wird geboten, sich jeder Verfügung über die gepfändeten Ansprüche und Rechte einschließlich der Gestaltungsrechte, insbesondere ihrer Einziehung, zu enthalten.
Zugleich werden die gepfändeten Ansprüche und Rechte dem Gläubiger zur Einziehung überwiesen.
Rechtsanwalt |
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