01.06.2002 · Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis
Titelergänzende Vollstreckungsklausel: Diese Besonderheiten sind zu beachten
| Oft liegen bestimmte Umstände - etwader Eintritt einer Bedingung oder der Ablauf einer Frist - beider Titelbeschaffung noch nicht vor, sind aber für dieZwangsvollstreckung erforderlich. Damit das zuständigeVollstreckungsorgan von der Vollstreckungsreife des Titels ausgehenkann, sind diese Umstände im Klauselerteilungsverfahrenzunächst festzustellen. In solchen Fällen kommt es informeller Hinsicht immer wieder zu Schwierigkeiten. Der folgendeBeitrag erläutert, wie Sie diese Schwierigkeiten meistern. |
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