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  • 01.01.2003 · Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis

    Vollstreckung einer vertretbaren Handlung

    | Die Vollstreckung einer vertretbaren Handlung ist schwieriger, als ihre Definition vermuten lässt. Sie muss sorgfältig von der unvertretbaren Handlung abgegrenzt werden. Nur bei der vertretbaren Handlung ist die Ersatzvornahme möglich. Sonst wird der Gläubiger auf Androhung und Festsetzung von Zwangsmitteln verwiesen. Der folgende Beitrag erläutert die Einzelheiten und gibt effiziente Praxishilfen für Gläubiger. |