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  • 01.03.2003 · Fachbeitrag · Vollstreckungsschutz

    Fehlendes Rechtsschutzinteresse als Vollstreckungsgrenze für den Gläubiger

    | Schuldner, die bereits vorgerichtlich sowie im gerichtlichen Verfahren umfassend bemüht waren, der Durchsetzung des Anspruchs alle verfügbaren Instrumentarien entgegen zu setzen, halten diese Taktik meist auch im Vollstreckungsverfahren bei. Dabei nutzen sie häufig den Vollstreckungsschutzantrag nach § 765a ZPO (Mock, VE 02, 130). Ist der Gläubiger dem Einwand der sittenwidrigen Härte der Vollstreckung mit Erfolg entgegen getreten, kann der Vollstreckungsschutzantrag des Schuldners im Einzelfall gleichwohl Erfolg haben, wenn er sich auf die Rechtsmissbräuchlichkeit der Vollstreckung beruft. Der folgende Beitrag zeigt, wie Gläubiger diesen Einwand umgehen können. |