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  • 02.02.2011 | Zwangsversteigerung

    Rechtspfleger muss über Altlasten aufklären

    Der Rechtspfleger hatte die Bieter im Zwangsversteigerungsverfahren nicht über Altlasten informiert, obwohl ihm dies möglich gewesen wäre. Der Zuschlag erfolgte. Der Ersteher erfuhr von den Belastungen. Er verklagte das Land - erfolgreich - auf Erstattung der Entsorgungskosten (OLG Karlsruhe 30.7,10, 12 U 245/09, Abruf-Nr. 110078). Ansprüche aus §§ 839, 839a BGB i.V.m. Art. 34 GG werden zwar nicht häufig geltend gemacht. Sie können aber für die Betroffenen - wie hier - enorm nützlich sein. Mit einer Ausweitung solcher Verfahren ist daher - auch wegen der zunehmenden Sensibilisierung der Bevölkerung z.B. für Umweltthemen - zu rechnen.  

     

    Weiterführende Hinweise

    • Miete vom Justizminister?, MK 03, 161
    Quelle: Ausgabe 02 / 2011 | Seite 25 | ID 141941