· Nachricht · Elektronischer Rechtsverkehr
Dokumente an falsches Gericht? Das ist (noch) ein Problem ...
| Die Rechtsprechung bezüglich anwaltlicher Signaturen wird umfassender. Immer häufiger entzünden sich Probleme daran, wenn der Anwalt nur einfach signiert hat. Eine aktuelle Entscheidung zeigt zudem: Werden Nachrichten an das falsche Gericht übermittelt, kann die qualifizierte Signatur (qeS) ebenso wichtig werden. Überhaupt zeigt sich immer stärker, dass ein konsequenter Einsatz der qeS dem Anwalt Zeit spart. |
Das Problem kann sich auch in Vollstreckungssachen stellen: Der Anwalt signiert die Nachricht an das Vollstreckungsgericht lediglich einfach, anschließend wird diese irrtümlich an das falsche Gericht gesandt. Muss das „falsche“ Gericht hier aktiv werden?
PRAXISTIPP | Auch wenn das Gericht Hinweispflichten hat, ist ein Zeitraum, wie die hier vom BAG genannte 10-Tage-Frist, nicht gerade großzügig. Versendet ein Anwalt häufig kurz vor Fristablauf, kann er auf die Hinweispflicht des Gerichts kaum bauen. |
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