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  • 08.08.2024 · Nachricht · Elektronischer Rechtsverkehr

    Mit seinem Namen einstehen … genügt dem Gericht nicht

    | Elektronische Anhänge von beA-Nachrichten dürfen nicht wahllos betitelt sein. Gerade in Vollstreckungssachen sind Verzögerungen wegen unzulässiger Dateinamen zu vermeiden. Das LG Limburg zeigte einem Anwalt jüngst die „rote Karte“. Er hatte eine Datei mit seiner sofortigen Beschwerde nur mit seinem Namen benannt (16.4.24, 2 Qs 123/23, Abruf-Nr. 241544 ). |