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  • · Nachricht · FamFG

    Vorläufige Freiheitsentziehung im Wege einstweiliger Anordnung

    | Der Antrag der Behörde auf eine vorläufige Freiheitsentziehung im Wege einstweiliger Anordnung ist keine geeignete Grundlage für den Erlass einer Haftanordnung im Hauptsacheverfahren ( BGH 18.12.14, V ZB 114/13, Abruf-Nr. 174726 ). |

     

    Der von der Behörde im Beschwerdeverfahren gestellte Antrag, das Rechtsmittel des Betroffenen gegen die Haftanordnung zurückzuweisen, enthält nicht zugleich einen Haftantrag nach § 417 Abs. 1 FamFG .

    Quelle: ID 43207496