· Fachbeitrag · Nachträgliche Addition mehrerer Einkünfte
So vermeiden Sie Zwischenverfügungen
| Der folgende Beitrag zeigt eine häufige Fehlerquelle, wenn bereits zuvor gepfändetes Einkommen mit noch zu pfändendem Einkommen addiert werden soll. |
1. Fehlerhafter Antrag
In der Praxis wird immer wieder der folgende ‒ fehlerhafte ‒ Antrag gestellt:
| ||||||||||||||||
Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses insbesondere wegen gewöhnlicher Geldforderungen
Es wird beantragt, den nachfolgenden Entwurf als Beschluss auf ☒ Pfändung ☒ und ☒ Überweisung zu erlassen. ☒ Zugleich wird beantragt, die Zustellung zu vermitteln (☒ mit der Aufforderung nach § 840 der Zivilprozessordnung ‒ ZPO). ☐ Die Zustellung wird selbst veranlasst.
Es wird gemäß dem nachfolgenden Entwurf des Beschlusses Antrag gestellt auf ☒ Zusammenrechnung mehrerer Arbeitseinkommen (§850e Nr. 2 ZPO) ☐ Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen und Sozialleistungen (§ 850e Nr. 2a ZPO) ☐ Nichtberücksichtigung von Unterhaltsberechtigten (§ 850c Abs. 4 ZPO) ☐
Drittschuldner (genaue Bezeichnung des Drittschuldners: Firma bzw. Vor- und Zuname, vertretungsberechtigte Person/-en, jeweils mit Anschrift; Postfach-Angabe ist nicht zulässig; bei mehreren Drittschuldnern ist eine Zuordnung des Drittschuldners zu der/den zu pfändenden Forderung/-en vorzunehmen)
Herr/Frau/Firma Arbeitgeber 1: Anspruch A Arbeitgeber 2: Anspruch A (bereits durch Beschluss vom ... gepfändet; Az. ...)
Forderung aus Anspruch
| ||||||||||||||||
☒ Es wird angeordnet, dass zur Berechnung des nach § 850c ZPO pfändbaren Teils des Gesamteinkommens zusammenzurechnen sind:
|
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig