· Fachbeitrag · Sicherheitsleistung
Probleme bei Sicherheitsleistung vermeiden
von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz
| Seit seiner Entscheidung aus dem vergangenen Jahr hat der BGH es Gläubigern erschwert, Sicherheit zu leisten. Denn das Vollstreckungsorgan muss nun von Amts wegen prüfen, ob die Sicherheit ausreicht. Gläubiger müssen also präzise vorgehen und Fehler vermeiden. Wie dies gelingt, erläutert der folgende Beitrag. |
1. Das Problem
Aufgrund der o.g. Entscheidung (BGH VE 15, 23) muss der Gläubiger bei seinem Vollstreckungsantrag Folgendes errechnen:
- konkrete zu diesem Zeitpunkt vollstreckbare Gesamtsumme,
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