· Nachricht · Vollstreckungsauftrag
Stets Kosten im Blick haben
| Regelmäßig ist festzustellen, dass Gläubiger zu unbedacht im amtlichen Gerichtsvollzieherformular Module ankreuzen, ohne die Gerichtsvollzieherkosten im Blick zu haben. Hier ein typisches Beispiel aus der Praxis: |
Der Gläubiger kreuzt Folgendes an:
| |
G 1 | ☒ nach den §§ 802c, 802f ZPO (ohne vorherigen Pfändungsversuch) |
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