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  • · Nachricht · Vollstreckungsauftrag

    Stets Kosten im Blick haben

    | Regelmäßig ist festzustellen, dass Gläubiger zu unbedacht im amtlichen Gerichtsvollzieherformular Module ankreuzen, ohne die Gerichtsvollzieherkosten im Blick zu haben. Hier ein typisches Beispiel aus der Praxis: |

     

    Der Gläubiger kreuzt Folgendes an:

     

    • Modul G
    G 1

    ☒ nach den §§ 802c, 802f ZPO (ohne vorherigen Pfändungsversuch)