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  • 25.09.2015 · Fachbeitrag · Anfechtung

    So sollten Gläubiger Insolvenzanfechtungen prüfen

    | Die Insolvenzanfechtung nach den §§ 129 ff. InsO erlaubt es, auf vorinsolvenzliche Abflüsse aus dem schuldnerischen Vermögen zuzugreifen. Sie sollen als Haftungsgrundlage wieder verfügbar sein, um die Gläubiger gemeinschaftlich befriedigen zu können. Die folgende Checkliste gibt einen Überblick darüber, welche Voraussetzungen aus der Sicht eines Gläubigers hierbei erfüllt werden müssen. |