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  • · Nachricht · Insolvenz

    Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit neben Altersrente

    | Bezieht der Schuldner eine Altersrente und ist er daneben zur Aufbesserung der Rente selbstständig tätig, können auf seinen Antrag seine Einnahmen aus der selbstständigen Tätigkeit als Mehrarbeitsvergütung bis zur Hälfte pfandfrei gestellt werden ( BGH 26.6.14, IX ZB 87/13, Abruf-Nr. 142233 ). |

     

    Der Schuldner war vorliegend aufgrund seines Alters - zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung war er 70 Jahre alt - nicht mehr erwerbspflichtig und bezog diverse Renten in einer Höhe, die - wenn auch nur leicht - über dem Pfändungsfreibetrag liegen. Somit war sein Unterhaltsbedarf durch diese Leistungen gesichert. Auf ihn findet die Schutzvorschrift des § 850a Nr. 1 ZPO entsprechende Anwendung.

    Quelle: ID 42910323