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Frist zur sofortigen Beschwerde gegen Vergütungsfestsetzung
| Der Schuldner muss im Verfahren der Vergütungsfestsetzung des vorläufigen Insolvenzverwalters angehört werden ( BGH 12.7.12, IX ZB 42/10, Abruf-Nr. 122721 ). |
Die Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde des Schuldners gegen die Festsetzung der Vergütung beginnt regelmäßig bereits mit der öffentlichen Bekanntmachung im Internet und nicht erst mit einer späteren persönlichen Zustellung, auch wenn der Schuldner zuvor nicht angehört wurde.
Quelle: ID 35409460