Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Insolvenz

    Gläubigeranfechtung trotz Restschuldbefreiung

    Der BGH hat mit Urteil vom 12.11.15 (IX ZR 301/14, Abruf-Nr. 182178) entschieden: Eine dem Schuldner erteilte Restschuldbefreiung steht der Gläubigeranfechtung jedenfalls dann nicht entgegen, wenn der Gläubiger die Anfechtungsklage bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erhoben hat und die Anfechtung Rechtshandlungen betrifft, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden sind.

     

    Darüber hinaus stellt der BGH klar: Die Auswirkungen einer Insolvenz auf das Recht der Einzelgläubigeranfechtung sind nicht Gegenstand des Insolvenzstatuts nach Art. 4 Abs. 1 EuInsVO. Deshalb sei unerheblich, ob eine discharge nach englischem Recht eine Einzelgläubigeranfechtung ausschließt. Die EuInsVO erfasse nur Fallgestaltungen, die als insolvenzrechtliche im Sinne der EuInsVO einzuordnen sind (Mäsch in Rauscher, EuZPR-EuIPR, 4. Aufl. Art. 4 EG-InsVO Rn. 8). Ihr Anwendungsbereich sei nach ständiger Rechtsprechung des EuGH im Hinblick auf ihren sechsten Erwägungsgrund nicht weit auszulegen ( EuGH 4.9.14, C-157/13 , ZIP 20, 96 Rn. 22; 11.6.15, C-649/13 , ZIP 15, 1299 Rn. 27). Entscheidend sei, ob ein Anspruch anlässlich eines Insolvenzverfahrens erhoben wurde und ob er seinen Ursprung im Insolvenzverfahrensrecht hat (EuGH 4. 12. 14, C-295/13 , ZIP 15, 196 Rn. 18).

    Quelle: ID 43763885