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Keine Insolvenzanfechtung bei Umwandlung einer Lebensversicherung in eine pfändungsgeschützte Rentenversicherung
| Das OLG Stuttgart hat entschieden: Wird eine Lebensversicherung in eine pfändungsgeschützte Rentenversicherung umgewandelt, gewährt dies dem Insolvenzgläubiger weder eine Sicherung noch eine Befriedigung oder einen sonstigen Vorteil. |
Folge der Umwandlung ist nur die Begründung von Pfändungsschutz für Insolvenzschuldner. Sie kann folglich nicht nach der InsO angefochten werden (15.12.11, 7 U 184/11).
Quelle: ID 32249110