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  • · Nachricht · Insolvenz

    Vergütung im Zustellungswesen

    | Ist dem Insolvenzverwalter oder Treuhänder das Zustellungswesen übertragen, ist diesem für jede Zustellung der Sach- und Personalaufwand zu ersetzen ( BGH 21.3.13, IX ZB 209/10, Abruf-Nr. 131413). |

     

    Die Höhe der Vergütung bemisst sich außerhalb der sonstigen Zuschlagstatbestände durch einen angemessenen Betrag pro Zustellung, der nach dem tatsächlichen Aufwand geschätzt werden kann (Aufgabe von BGH, ZIP 07, 440).

    Quelle: ID 40018850