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  • · Nachricht · Insolvenz

    Vermieter kann gekündigten und insolventen Mieter auf Herausgabe verklagen

    | Das AG Köln hat jetzt festgestellt (2.8.16, 206 C 29/16): Der Vermieter einer Mietwohnung kann nach fristloser Kündigung des Mietverhältnisses vom früheren Mieter deren Herausgabe verlangen, selbst wenn über das Vermögen des Mieters inzwischen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. |

     

    Er muss nicht etwa den Insolvenzverwalter in Anspruch nehmen. Passivlegitimiert ist allein der Mieter, da er die Wohnung in Besitz hat. Zwar darf der Vermieter nach § 112 Nr. 1 InsO ein Mietverhältnis, das der Insolvenzschuldner als Mieter eingegangen ist, nach dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht wegen eines Verzugs mit Mietzahlung kündigen, der in der Zeit vor dem Eröffnungsantrag eingetreten ist. Hier hatte der Vermieter die Kündigung indes vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgesprochen.

    Quelle: ID 44322017