· Nachricht · Der praktische Fall
KFB-Vollstreckung, wenn VU Grundlage bildet
| Der Gläubiger möchte aus einem KFB in das Arbeitseinkommen des Schuldners vollstrecken. Das Vollstreckungsgericht verlangt dafür die Vorlage des dem KFB zugrunde liegenden Versäumnisurteils (VU), weil im KFB die erforderliche Angabe fehlt, dass das VU vorläufig vollstreckbar oder rechtskräftig ist. Alternativ müsse der KFB berichtigt werden. Zu Recht? |
Antwort: Nein. Dass der KFB auf einem VU basiert, steht im KFB. Wenn dort
aber die Angabe fehlt, ob das VU vorläufig vollstreckbar oder rechtskräftig ist, ist das für die Vollstreckbarkeit des KFB ohne Bedeutung
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