· Fachbeitrag · Kosten und Gebühren
Kosten der Einsichtnahme ins Schuldnerverzeichnis
| Nach einer internen Auskunft des Direktors des Zentralen Vollstreckungsgerichts in Bayern vom 16.10.12 werden bei Einsichtnahme in das Schuldnerverzeichnis voraussichtlich pro Datensatz 4,50 EUR fällig. |
Das heißt: Bestehen für einen Schuldner z.B. zwei Eintragungen, sind 9 EUR zu zahlen. Die Kostenabwicklung erfolgt hierbei voraussichtlich über das Land Nordrhein-Westfalen.
Weiterführender Hinweis
- Informationsabrufverfahren aus dem elektronischen Schuldnerverzeichnis, VE 12, 191
Quelle: Ausgabe 12 / 2012 | Seite 199 | ID 36612410