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  • · Nachricht · Kosten und Gebühren

    Streitwert einer Räumungsklage

    | Bei einer Räumungsklage richtet sich der Streitwert nach dem von den Beklagten zu zahlenden Entgelt für die Dauer eines Jahres ( OLG Koblenz 30.11.12, 2 W 636/12 ). |

     

    Dabei gilt der Grundsatz: Nur die Nettogrundmiete ist in Ansatz zu bringen. Aber eine Ausnahme ist möglich, wenn die Nebenkosten als Pauschale vereinbart sind.

    Quelle: ID 37665380