· Fachbeitrag · Kosten und Gebühren
Vollstreckungskosten bei PfÜB und gleichzeitigem vorläufigen Zahlungsverbot
| Beantragt der Gläubiger einen PfÜB und gleichzeitig ein vorläufiges Zahlungsverbot, führt dies häufig zu Problemen, wenn er seine Kosten erstattet haben möchte. Unser Leser, Joachim Kruse, Bürovorsteher aus Rees, hat uns hierzu sein seit Jahren erfolgreiches Vorgehen mitgeteilt: |
Er empfiehlt, im amtlichen PfÜB-Formular wegen gewöhnlicher Geldforderungen auf Seite 8 unter „Sonstige Anordnungen“ folgenden Text einzufügen:
|
☒ Sonstige Anordnungen:
|
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig