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  • 24.06.2022 · Nachricht · Kostenrecht

    Für erledigt erklärten Insolvenzantrag greifen die ZPO-Folgen

    | Erklärt der Gläubiger seinen Insolvenzantrag nach Erfüllung der Antragsforderung einseitig für erledigt, kann seine Kostentragungspflicht nicht damit begründet werden, dass der Insolvenzantrag trotz der Erfüllung weiterhin zulässig ist (BGH 23.9.21, IX ZB 66/20, Abruf-Nr. 225723 ). |