· Fachbeitrag · Rechtsanwaltsvergütung
Das müssen Sie beim Gegenstandswert in Ordnungsgeldverfahren beachten
von RA Norbert Schneider, Neunkirchen
| In der Praxis ist häufig zu beobachten, dass Gerichte in Ordnungsgeldverfahren von Amts wegen einen „Streitwert“ festsetzen. Dies ist jedoch unzulässig, da es bei Festgebühren keinen Streitwert gibt. Dennoch benötigen die beteiligten Rechtsanwälte zur Berechnung ihrer Vergütung einen Gegenstandswert. Diesen müssen sie ausdrücklich beantragen und das Gericht muss ihn dann festsetzen. Der folgende Beitrag erläutert, wie dabei vorzugehen ist. |
1. Die Entscheidung des LG Halle
Einer aktuellen Entscheidung des LG Halle genau zu dieser Problematik lag der folgende Sachverhalt zugrunde:
Antragstellerin A. hatte eine einstweilige Verfügung erwirkt, mit der Antragsgegnerin G. insgesamt vier Unterlassungsgebote aufgegeben wurden. Den Streitwert hatte das LG Halle (28.12.21, 8 O 15/17, Abruf-Nr. 227271) auf insgesamt 10.000 EUR festgesetzt.
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