09.07.2024 · Nachricht · Streitwert
Klage auf Duldung der Wegnahme eines Stromzählers ist mit Abschlag für sechs Monate zu bewerten
| Der Streitwert für eine Klage auf Duldung der Wegnahme eines Stromzählers kann gemäß § 48 Abs. 1 S. 1 GKG, § 3 ZPO auf die Höhe der durch den beklagten Kunden an den Versorger zu zahlenden Abschläge für sechs Monate festgesetzt werden (BGH 11.10.21, I ZB 68/20, Abruf-Nr. 225557 ). |
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