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  • 09.07.2024 · Nachricht · Streitwert

    Wegnahme eines Stromzählers wird mit sechs Monats-Abschlägen bewertet

    | Der Streitwert für eine Klage auf Duldung der Wegnahme eines Stromzählers ist gemäß § 48 Abs. 1 S. 1 GKG, § 3 ZPO auf die Höhe der durch den beklagten Kunden an den Versorger zu zahlenden Abschläge für sechs Monate festgesetzt (BGH 11.10.21, I ZB 68/20, Abruf-Nr. 224051 ). Dieser (Hauptsache-)Wert ist nach § 25 Abs. 1 Nr. 3 RVG nach Auffassung des BGH dann auch regelmäßig als Gegenstandswert für das Vollstreckungsverfahren anzusetzen (Gierl in: Mayer/Kroiß, RVG, 8. Aufl., § 25 Rn. 23). |