· Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis
Vollstreckungs-Tipp des Monats
| Auf ungewöhnliche Einkünfte des Schuldners zuzugreifen ‒ das ist häufig das „Salz in der Suppe“ der Vollstreckung. Von einem besonders schönen Fall berichtet insoweit unsere Leserin Ilona Kovac, Frankfurt. |
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Unsere Leserin wusste nicht viel über Schuldner S. Sie hatte aber in der Vermögensauskunft den Hinweis entdeckt, dass er ‒ derzeit unbeschäftigter ‒ Autor sei. Von ihrem Chef, der hin und wieder für eine juristische Fachzeitschrift schrieb, hatte sie einmal gehört, dass er nicht nur Autorenhonorar für seine Beiträge erhält, sondern auch Ausschüttungen. Details waren ihr jedoch nicht bekannt.
Also recherchierte unsere Leserin und fand heraus: Obwohl ein Autor derzeit arbeitslos ist, kann er dennoch Einnahmen haben, nämlich in Form von Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort, rechtsfähiger Verein kraft Verleihung, Untere Weidenstr. 5, 81543 München, www.vgwort.de). Diese erhält er aber erst im auf die Veröffentlichung folgenden Jahr. Die VG Wort nimmt Geld von allen ein, die das geistige Eigentum von Autoren wirtschaftlich nutzen bzw. deren Texte verwenden (z.B. von Verlagen oder Bibliotheken). Ein- bzw. zweimal im Jahr (Ende September/Anfang Oktober) findet dann eine Ausschüttung statt, an der alle Autoren anteilig beteiligt sind.
Unsere Leserin recherchierte nun nach dem Namen des S. und evtl. Veröffentlichungen. So konnte sie sich schnell ein Bild machen. S. hatte für mehrere Zeitungen geschrieben und sogar Bücher veröffentlicht. Sie beantragte daher einen PfÜB mit der VG Wort als Drittschuldnerin. Am Ende konnte unsere Leserin allein hierdurch 70 Prozent der Forderung ihrer Mandantin realisieren.
Wichtig | Die Ausschüttungen vieler Autoren sind recht niedrig. Wer nur gelegentlich veröffentlicht, ist auch nur gering an der Jahresausschüttung beteiligt. Prüfen Sie daher, ob nachträglich ausgeschüttet wird. Mitunter gibt es nämlich Nachzahlungen oder Sonderausschüttungen (z.B. wie vor zwei Jahren, als ein BGH-Urteil die VG Wort veranlasste, ihren Verteilungsplan zu korrigieren). Daher empfiehlt sich auch ein Blick in die Rubrik „Aktuelles“ auf der Website der VG Wort, um frühzeitig höhere Pfändungschancen zu entdecken. |
Oft sind es ungewöhnliche Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckung erfolgreich zu beenden. Diese Fälle sammeln wir und veröffentlichen sie an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch.
Schildern auch Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Wird er veröffentlicht, erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.