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  • · Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis

    Vollstreckungs-Tipp des Monats

    | Unser Leserin, Daniela S., hatte bereits in der vergangene Ausgabe über einen erfolgreichen Zugriff berichtet. Auch ihr zweiter Fall ist ungewöhnlich, aber umso erfolgversprechender, wenn man eine vergleichbare Konstellation auf dem Tisch hat. |

     

    • Vollstreckungs-Tipp des Monats: Zugriff trotz Geschlechtsumwandlung

    Unser Leserin hatte einen Schuldner, den S., der 19 Jahre alt war und bei dem die Vollstreckung sich völlig normal in den bekannten Stufen entwickelte, von der Sichtung der Unterlagen über die Recherche bis zum Einleiten von Vollstreckungsmaßnahmen. So weit, so gut.

     

    Doch dann teilte Gerichtsvollzieher X. mit, dass S. nicht mehr an der angegebenen Adresse wohne. Also stieg unsere Leserin wieder in die Recherche ein. Wie immer, legte sie den Fokus auf die sozialen Medien. Und sie wurde fündig: Auf YouTube führte S. ein Video-Tagebuch. Hauptinhalt war seine Geschlechtsumwandlung.

     

    Unsere Leserin sah sich alle Videos an, um die wichtigsten Fragen zu klären: Wie heißt S. jetzt? Wo wohnt sie nun? Vieles ließ sich herausfinden, nur die neue Anschrift blieb ein Rätsel. Da hatte unsere Leserin eine Idee ‒ die erweiterte EMA! Denn sie hatte ja alle Daten des männlichen S. Hatte sich S. auch behördlich umbenannt, würde sie es so herausfinden. Sie schrieb das Einwohnermeldeamt also mit umfassender Begründung an.

     

    Wie es fast schon zu erwarten war, gab es einige Rückfragen der Behörde, sodass sich die Korrespondenz hinzog. Am Ende war unsere Leserin aber erfolgreich und hielt die erweiterte EMA in Händen. Sie konnte X. losschicken. Dies geschah und X. konnte die gesamte Forderung einbringen.

     

     

    Oft sind es ungewöhnliche Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckung erfolgreich zu beenden. Diese Fälle sammeln wir und veröffentlichen sie an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch.

     

    Schildern auch Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Wird er veröffentlicht, erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.

    Quelle: Ausgabe 02 / 2021 | Seite 36 | ID 47046457