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  • · Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis

    Vollstreckungs-Tipp des Monats

    | Auf ungewöhnliche Einkünfte des Schuldners zuzugreifen, das ist häufig das „Salz in der Suppe“ der Vollstreckung. Von einem besonders schönen Fall berichtet unser Leser Nikolas Rade aus Wiesbaden. Der Fall zeigt, dass es sich lohnt, immer wieder zu prüfen, ob ein Schuldner Tantiemen oder Auszahlungen erhält. |

     

    • Vollstreckungs-Tipp des Monats: Ein „Nachschlag“ für den Schuldner

    An Schuldner S. hatte sich unser Leser schon lange „abgearbeitet“. Kaum Einkommen, keine Sparguthaben und auch sonst sah nichts danach aus, dass Geld fließen könnte.

     

    S. arbeitete aber als Autor und Journalist. Daher wusste unser Leser, dass S. möglicherweise Auszahlungen von der Verwertungsgesellschaft (VG) Wort erhalten würde. Auch wenn S. aktuell weder für einen Verlag noch für eine Zeitung tätig war, konnte er dadurch dennoch Einnahmen haben. Die VG Wort (rechtsfähiger Verein kraft Verleihung, Untere Weidenstr. 5, 81543 München, www.vgwort.de) zahlt jährlich Geld an Autoren aus. Die Gelder stammen von jenen, die das geistige Eigentum von Autoren wirtschaftlich nutzen bzw. deren Texte verwenden (z. B. von Verlagen oder Bibliotheken).

     

    Was unser Leser nicht wusste: Es gibt jährlich zwei Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaft: die Hauptausschüttung Ende Juni sowie die Ausschüttung Ende September (Sonderausschüttung METIS), worunter Internettexte fallen. Hatte S. Beiträge für Blogs und Internetmagazine geschrieben und diese der VG gemeldet, konnte er damit rechnen, dass Geld fließt. Tatsache ist aber auch: Leider sind die Ausschüttungen vieler Autoren recht gering. Kommt es aber zu Nachzahlungen und nimmt man beide Ausschüttungen zusammen, kann sich die Pfändung lohnen.

     

    Unser Leser dachte sich „Versuch macht klug“ und probierte eine Pfändung ‒ mit Erfolg! Da beide Ausschüttungen im Juni und September eng beieinander liegen, hatte er in seinem PfÜB-Antrag ausdrücklich beide Ausschüttungen benannt, die mit gepfändet werden sollten.

     

    Beachten Sie | Das deutsche Marken- und Patentamt stellt online eine Übersicht deutscher Verwertungsgesellschaften vor: www.iww.de/s5309. Je nachdem, ob ein Schuldner künstlerisch als Musiker, Fotograf usw. tätig ist, können Sie bei verschiedenen Verwertungsgesellschaften eine Pfändung betreiben.

     

    Oft sind es ungewöhnliche Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckung erfolgreich zu beenden. Diese Fälle sammeln wir und veröffentlichen sie an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch.

     

    Schildern auch Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Wird er veröffentlicht, erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.

    Quelle: Ausgabe 10 / 2021 | Seite 180 | ID 47614871