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  • · Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis

    Vollstreckungs-Tipp des Monats

    | Schuldner sind schon ein „buntes“ Völkchen. In den beiden Fällen unserer Leserin Silke Chrobok, Hamburg, war es zum einen eine Dame aus dem „horizontalen Gewerbe", die ihre Schulden nicht begleichen wollte, zum anderen eine Facebook-Nutzerin, die alle Angaben für einen erfolgreichen Zugriff frei Haus lieferte und sich dann auch noch beschwerte. |

     

    • Vollstreckungs-Tipp des Monats: Offenherzige Angebote und Privatsphäre

    Für ihren Mandanten M. hatte unsere Leserin eine Forderung tituliert und die Vollstreckung aufgenommen. Diese war zunächst erfolglos, denn Schuldnerin S. gab die Vermögensauskunft ab.

     

    Da die Forderung erheblich war, recherchierte unsere Leserin gemeinsam mit einer Kollegin im Internet. Und siehe da: S. bot sich (und weitere Damen) für „gewisse“ Dienste recht offenherzig an.

     

    Da S. in der Vermögensauskunft erklärt hatte, ohne Arbeit zu sein, war diese Information natürlich Gold wert. Unsere Leserin schrieb S. erneut an und gab ihr unmissverständlich zu verstehen, dass ihre Angaben in der Vermögensauskunft offenbar an der Realität vorbeigingen. Unsere Leserin gab S. aber noch eine letzte Chance: Sollte S. die Forderung begleichen, würde sie sich weitere Überprüfungen ersparen. Tatsächlich ging der vollständige Betrag kurze Zeit später bei unserer Leserin ein.

     

    Und auch in einem weiteren Fall gab die Vollstreckung nach Titulierung nicht so recht etwas her. Die Schuldnerin X. hatte ebenfalls in der Vermögensauskunft angegeben, keiner Arbeit nachzugehen. Dank einer Facebook-Recherche unserer Leserin (und einer sorglosen X., die dort zahlreiche Informationen von sich preisgegeben hatte) konnte unsere Leserin den Arbeitgeber der X. ermitteln und über eine Lohnpfändung alle Außenstände einziehen.

     

    Der X. dämmerte anschließend wohl, worauf der Vollstreckungserfolg zurückzuführen war. Sie löschte bei Facebook sämtliche Angaben zu ihrem Arbeitgeber. Und nicht nur das: Sie hinterließ dort eine Nachricht, die zweifellos für unsere Leserin gedacht war, und sinngemäß wie folgt lautete: Man möge doch bitte ihre Privatsphäre achten!

     

    Das Fazit unserer Leserin: Da dürfte X. bei Facebook ja genau an der richtigen Stelle sein, um ihre Bitte erfüllt zu bekommen.

     

    Oft sind es die ungewöhnlichen Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckungssache erfolgreich zu beenden. Diese Fälle wollen wir sammeln und an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch veröffentlichen.

     

    Schildern auch Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Wird er veröffentlicht, erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.

    Quelle: Ausgabe 12 / 2016 | Seite 222 | ID 44360453