· Fachbeitrag · Amtliche Formulare
So sind Instandhaltungsrücklagen zu pfänden
| Eine Leserin fragt, wie sie auf Instandhaltungsrücklagen (also Rücklagen für die langfristige Erhaltung der Liegenschaftswerte) nach § 21 Abs. 5 Nr. 4 WEG bei einer Eigentümergemeinschaft als Schuldnerin zugreifen kann. Die folgende Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigt, wie vorzugehen ist. |
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Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses insbesondere wegen gewöhnlicher Geldforderungen
Es wird beantragt, den nachfolgenden Entwurf als Beschluss auf ☒ Pfändung ☒ und ☒ Überweisung zu erlassen. ☒ Zugleich wird beantragt, die Zustellung zu vermitteln (☒ mit der Aufforderung nach § 840 der Zivilprozessordnung - ZPO). ☐ Die Zustellung wird selbst veranlasst. |
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☒ Pfändungs- ☒ und ☒ Überweisungsbeschluss in der Zwangsvollstreckungssache |
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