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  • · Fachbeitrag · Amtliche Formulare

    So sind Instandhaltungsrücklagen zu pfänden

    | Eine Leserin fragt, wie sie auf Instandhaltungsrücklagen (also Rücklagen für die langfristige Erhaltung der Liegenschaftswerte) nach § 21 Abs. 5 Nr. 4 WEG bei einer Eigentümergemeinschaft als Schuldnerin zugreifen kann. Die folgende Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigt, wie vorzugehen ist. |

     

    • Schritt 1: Eintrag auf Seite 1

    Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

    insbesondere wegen gewöhnlicher Geldforderungen

     

    Es wird beantragt, den nachfolgenden Entwurf als Beschluss auf

    ☒ Pfändung ☒ und ☒ Überweisung zu erlassen.

    ☒ Zugleich wird beantragt, die Zustellung zu vermitteln

    (☒ mit der Aufforderung nach § 840 der Zivilprozessordnung - ZPO).

    ☐ Die Zustellung wird selbst veranlasst.

     
    • Schritt 2: Eintrag auf Seite 2

    ☒ Pfändungs- ☒ und ☒ Überweisungsbeschluss in der Zwangsvollstreckungssache