· Fachbeitrag · Maklerprovision
Das ist bei der Pfändung der (Immobilien-)Maklerprovision zu beachten
von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz
| Angesichts des derzeitigen Immobilienbooms bzw. der Knappheit bei Mietwohnungen haben Immobilienmakler Hochkonjunktur. Insofern besteht für Gläubiger eine aussichtsreiche Vollstreckungsmöglichkeit bei der Pfändung von Provisionsansprüchen. Der folgende Beitrag klärt auf. |
1. Was ist eine Maklerprovision
Die Maklerprovision (Courtage), ist das Honorar, das ein Makler erhält, wenn er erfolgreich eine Immobilie durch Kauf, Verkauf oder Vermietung einer Wohnung, eines Hauses oder eines Grundstückes vermittelt.
2. Informationsbeschaffung
Da Immobilienmakler i. d. R. selbstständig sind, führen diese ein Erwerbsgeschäft. Insofern beziehen sie als Freiberufler kein festes Einkommen. Sie beziehen ihre Einkünfte vielmehr aus den mit einzelnen Kunden abgeschlossenen Dienstleistungsverträgen.
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