Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Arbeitshilfe

    PayPal-Konto: Pfändungsanträge ergänzen

    | Unser Leser, Rechtsanwalt Josef Kellermeier, Berlin, hat erfolgreich in ein PayPal-Konto vollstreckt (s. hierzu VE 11, 138). Er hat der Redaktion mitgeteilt, dass das den PfÜB erlassende Gericht die Ansicht vertritt, die Forderung sei nicht im Rahmen einer normalen Kontopfändung zu pfänden, vielmehr liege zwischen Drittschuldner und Schuldner ein Treuhandverhältnis vor. Insofern hatte er seinen Antrag ergänzt. Wir empfehlen dies ebenfalls, um unnötige Zwischenverfügungen des Gerichts zu vermeiden. |

     

    Musterformulierung / Pfändung eines PayPal-Kontos

    An das AG - Vollstreckungsgericht - ...

    Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

    Hierdurch zeige ich an, dass ich den Gläubiger ... vertrete. Namens und in Vollmacht desselben beantrage ich, den nachstehenden Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zu erlassen und seine Zustellung - an den Drittschuldner mit der Aufforderung nach § 840 ZPO - zu vermitteln. Drei Abschriften sind beigefügt. Die Zahlung der Gerichtsgebühren ist durch Gerichtsgebührenstempler erfolgt. Bei Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts wird um Abgabe an das zuständige Gericht gebeten und beantragt, dies mitzuteilen.

    Rechtsanwalt  

    Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

    In der Zwangsvollstreckungssache des Gläubigers ... ./. den Schuldner ...  

    Nach dem anliegenden Vollstreckungstitel, dessen vollstreckbare Ausfertigung beigefügt wird, kann der Gläubiger vom Schuldner beanspruchen: 

    Hauptforderung entsprechend anliegender Aufstellung

    ... EUR

    ... Prozent Zinsen für die Hauptforderung seit dem ...

    ... EUR

    vorgerichtliche Mahnkosten

    ... EUR

    Kosten des Mahn- und Vollstreckungsbescheids - festgesetzte Kosten -

    ... EUR

    ... Prozent Zinsen aus den festgesetzten Kosten seit dem ...

    ... EUR

    Kosten früherer Vollstreckungsmaßnahmen

    ... EUR

    abzüglich der Zahlungen vom ... über

    ... EUR

    ... EUR

    Gerichtskosten (Nr. 2111 KV GKG)

    ... EUR

    Anwaltskosten

    0,3-Gebühr, VV 3309 RVG VV aus dem Wert des Streitgegenstands von ... EUR

    ... EUR

    Auslagenpauschale, VV 7002 RVG VV

    ... EUR

    19 Prozent Umsatzsteuer, VV 7008 RVG VV

    ... EUR

    ... EUR

     

    Wegen dieser Beträge sowie wegen der Kosten dieses Antrags (s. Kostenrechnung I und II) und der Zustellungskosten für diesen Beschluss (s. Kostenrechnung III) wird die nachstehend aufgeführte angebliche Forderung des Schuldners gegen

    • PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A. 5. Etage, 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg - Drittschuldner -

    aus den Guthaben der bestehenden Geschäftsverbindungen, insbesondere aus Konto-Nr. ... und den Verträgen über eventuell weitere vom Schuldner unterhaltene Konten, einschließlich der Ansprüche aus Gutschrift eingehender Beträge, gepfändet. Insbesondere gepfändet werden folgende Ansprüche:

    • auf Auszahlung des Guthabens und der bis zum Tage der Auszahlung aufgelaufenen Zinsen sowie fristgerechte bzw. vorzeitige Kündigung der für ihn geführten Sparguthaben und/oder Festgeldkonten, insbesondere aus Konto-Nr. …;

    • alle dem Vollstreckungsschuldner gegenwärtig und künftig gegen die Drittschuldnerin zustehenden Ansprüche auf Auszahlung, Gutschrift oder Überweisung von Kreditmitteln an sich oder an Dritte aus bereits abgeschlossenen und künftigen Verträgen, insbesondere Krediten oder Überziehungskredit ohne besondere Zweckbindung oder Krediten und Überziehungskrediten für ... (entsprechend der Zweckrichtung der Vollstreckungsforderung);

    • aus offener Kreditlinie für den Fall, dass der Schuldner diese Kreditlinie in Anspruch nimmt.

    Es wird darüber hinaus angeordnet, dass  

    • der Schuldner die Lohn-, Gehaltsabrechnung oder die Verdienstbescheinigung an den Gläubiger herausgeben muss;

    Gepfändet werden auch alle gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus dem Treuhandvertrag, insbesondere auf

    • Auskunft über den Stand der Treuhandgeschäfte und Rechnungslegung bei Beendigung des Treuhandverhältnisses;

    • Herausgabe aller Werte, die der Drittschuldner zur Ausführung seines Treuhandauftrags erhalten oder aus einer treuhänderischen Geschäftsordnung erlangt hat, insbesondere auf
      • Herausgabe vereinnahmter Beträge,
      • Rückübertragung von Forderungen, die der Schuldner dem Drittschuldner treuhänderisch übertragen hatte, Abtretung von Forderungen und sonstigen Ansprüchen gegen Dritte, insbesondere aus Guthaben bei Banken und / oder Sparkassen,
      • Zahlung von Zinsen nach § 668 BGB;

    • das Anwartschaftsrecht des Schuldners auf Wiedererlangung der Inhaberschaft an Forderungen und anderen Rechten bei Eintritt der auflösenden Bedingung, unter welcher Übereignung und Abtretung an den Drittschuldner standen.

    Der Drittschuldnerin wird verboten, soweit die Forderung gepfändet ist, an den Schuldner zu leisten.

    Der Schuldner muss sich jeglicher Verfügung über die Forderung enthalten, insbesondere darf er diese nicht einziehen.

    Zugleich wird dem Gläubiger die gepfändete Forderung in Höhe des gepfändeten Betrags zur Einziehung überwiesen.

    Rechtsanwalt

     

    Quelle: Ausgabe 10 / 2011 | Seite 178 | ID 29068680