· Fachbeitrag · Musterformulierung
Pfändung in Bankverbindung infolge BGH-Rechtsprechung
| Im Rahmen einer Kontopfändung muss in den PfÜB auf Antrag des Gläubigers die Pflicht zur Herausgabe sämtlicher Kontoauszüge - ungeschwärzt - aufgenommen werden (BGH VE 12, 74 , 78). Die folgende Musterformulierung berücksichtigt diese neue höchstrichterliche Rechtsprechung. |
Musterformulierung / PfÜB mit Herausgabe sämtlicher Kontoauszüge | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
An das AG - Vollstreckungsgericht - ... Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses Hierdurch zeige ich an, dass ich den Gläubiger ... vertrete. Namens und in Vollmacht desselben beantrage ich, den nachstehenden Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zu erlassen und seine Zustellung - an den Drittschuldner mit der Aufforderung nach § 840 ZPO - zu vermitteln. Drei Abschriften sind beigefügt. Die Zahlung der Gerichtsgebühren ist durch Gerichtsgebührenstempler erfolgt. Bei Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts wird um Abgabe an das zuständige Gericht gebeten und beantragt, dies mitzuteilen. Des Weiteren bitte ich, zu berücksichtigen (Zutreffendes auswählen):
gegebenenfalls: Darüber hinaus wird vor dem Hintergrund des automatischen Pfändungsschutzes bei der Pfändung des Guthabens von Pfändungsschutzkonten beantragt, vorsorglich die Höhe des geltenden Freibetrags für den Fall festzulegen, dass es sich bei dem Konto, dessen Guthaben gepfändet werden soll, um ein Pfändungsschutzkonto handelt (§ 850k Abs. 3, 4 ZPO). Rechtsanwalt Pfändungs- und Überweisungsbeschluss In der Zwangsvollstreckungssache des Gläubigers ... ./. den Schuldner ... Nach dem anliegenden Vollstreckungstitel, dessen vollstreckbare Ausfertigung beigefügt wird, kann der Gläubiger vom Schuldner beanspruchen: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
I. Pfändung wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche (BGH VE 04, 60) Unterhaltsrückstand für die Zeit vom ... bis ... : ... EUR (s. Aufstellung) Aufstellung (Zutreffendes auswählen)
II. Pfändung wegen „Normalforderungen“ bzw. Ansprüchen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung Aufstellung (Zutreffendes auswählen)
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wegen dieser Beträge sowie wegen der Kosten dieses Antrags (s. Kostenrechnung I und II) und der Zustellungskosten für diesen Beschluss (s. Kostenrechnung III) wird die nachstehend aufgeführte angebliche Forderung des Schuldners gegen ... - Drittschuldner - (genaue Bezeichnung) gepfändet: Anspruch gegen Bank - Drittschuldnerin - aus den Guthaben der bestehenden Geschäftsverbindungen, insbesondere aus Konto-Nr. ... und den Verträgen über eventuell weitere vom Schuldner unterhaltene Konten, einschl. der Ansprüche aus Gutschrift eingehender Beträge. Insbesondere werden folgende Ansprüche gepfändet:
gegebenenfalls: Die Pfändung erstreckt sich auf die künftig fällig werdenden Unterhaltsansprüche (BGH VE 04, 60). Falls die Drittschuldnerin als Bank eine Genossenschaft ist, wird folgender Anspruch gepfändet:
Es wird darüber hinaus gemäß § 836 Abs. 3 ZPO angeordnet, dass
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Drittschuldnerin wird verboten, soweit die Forderung gepfändet ist, an den Schuldner zu leisten. Der Schuldner muss sich jeglicher Verfügung über die Forderung enthalten, insbesondere darf er diese nicht einziehen. Zugleich wird dem Gläubiger die gepfändete Forderung in Höhe des gepfändeten Betrags zur Einziehung überwiesen. Die Drittschuldnerin wird zugleich auf die Zahlungsmoratorien gemäß § 835 Abs. 3 S. 2, Abs. 4 ZPO hingewiesen. Der pfandfrei belassene Betrag ist nur relevant, wenn das Konto als Pfändungsschutzkonto geführt oder in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt wird (vgl. § 850k Abs. 1, 7 ZPO). Sofern dies nicht der Fall ist, ist das Guthaben in voller Höhe gepfändet. Bei gesetzlichen Unterhaltsansprüchen: Dem Schuldner, der nach Angabe des Gläubigers (Zutreffendes auswählen) ledig/verheiratet/verwitwet/geschieden ist und - weitere ... unterhaltsberechtigte - Kind(er) hat, dürfen bis zur Deckung des Gläubigeranspruchs bei Auszahlung nur bleiben:
|