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  • · Fachbeitrag · Corona-Krise

    Vollstreckung von Wohnungsräumungen und Energiesperren in Berlin weitestgehend ausgesetzt

    | Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung hat mitgeteilt, dass aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie die Vollstreckung von Wohnungsräumungen und Energiesperren in Berlin weitestgehend ausgesetzt wird (Pressemitteilung Nr. 30/2020 vom 24.3.20). |

     

    Da in Zeiten der Corona-Pandemie Menschen nicht Gefahr laufen sollen, ihre Wohnung zu verlieren oder ohne Strom und Gas zu leben, haben die AG den Gerichtsvollziehern der Stadt Berlin vorgeschlagen, aktuell auf die Vollstreckung von Wohnungsräumungen und Zählersperren zu verzichten. Einige AG haben entsprechende Anordnungen erlassen, andere Empfehlungen an die Gerichtsvollzieher gegeben.

     

    Beachten Sie | Wohnungsräumungen und Zählersperren werden daher in Berlin wohl gegenwärtig ausgesetzt. Im Sinne von § 765a ZPO dürfte damit regelmäßig ein entsprechender Schuldnerantrag Erfolg haben. Zudem geht die Senatsverwaltung in Berlin von Folgendem aus: Geraten Menschen in dieser Krisenzeit in Obdachlosigkeit oder müssen bei Nachtfrost plötzlich ohne Heizung leben, stelle dies eine unzumutbare Härte dar. Außerdem führe eine Vollstreckung zwangsläufig zu persönlichen Kontakten, die es in der aktuellen Situation soweit wie möglich zu vermeiden gelte.

     

    Für Gläubiger stellt eine solche Maßnahme einen schwerwiegenden Eingriff in Art. 14 GG dar. Denn während Schuldner weiterhin keine Miete/Nutzungsentschädigung leisten, müssen Gläubiger Schuldner in ihrem Eigentum dulden.

    Quelle: Ausgabe 07 / 2020 | Seite 111 | ID 46586389