Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Der praktische Fall

    Das ewige Problem: Urlaubsabgeltung vs. Urlaubsgeld

    | Stellen Sie sich folgenden Fall vor: Dem ledigen Schuldner wird auf seinem P-Konto ein Betrag von 2.100 EUR für nicht genommenen Urlaub für den Zeitraum 1.4. bis 30.4. gutgeschrieben. Er beantragt gemäß § 850k Abs. 4 ZPO, den Betrag zusätzlich zu seinem bestehenden Freibetrag von 1.133,80 EUR einmalig freizugeben. Zu Recht? |

    1. Ausgangsproblematik

    In der vollstreckungsrechtlichen Praxis stellen Gläubiger fälschlicherweise den Anspruch auf Urlaubsgeld und den Urlaubsabgeltungsanspruch regelmäßig gleich. Im Einzelnen gilt:

     

    a) Urlaubsgeld

    Urlaubsgeld ist eine Sonderzuwendung mit Gratifikationscharakter. Der Arbeitnehmer (Schuldner) erhält sie über sein sonstiges Einkommen hinaus vom Arbeitgeber als Zuschuss, um Erholung zu ermöglichen. Urlaubsgeld wird aus besonderem Anlass gewährt, daher soll es auch dem Arbeitnehmer zukommen.