· Fachbeitrag · Der praktische Fall
Die nicht durchgeführte Taschenpfändung
| Ein Leser schilderte uns folgenden Fall aus dem Bereich der Taschenpfändung, der in der Praxis häufiger vorkommt und Gläubiger immer wieder erstaunt zurücklässt. |
1. Problem
Der Gläubiger hatte folgenden Antrag gestellt:
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G | Abnahme der Vermögensauskunft (bitte Hinweise in der Anlage 2 des Formulars beachten) |
G 1 | ☐ nach den §§ 802c, 802f ZPO (ohne vorherigen Pfändungsversuch) |
G 2 | ☒ nach den §§ 802c, 802f ZPO (nach vorherigem Pfändungsversuch)
Sofern der Schuldner wiederholt nicht anzutreffen ist,
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